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Hauptinhaltsbereich
Photovoltaikanlagen
Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer
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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29. Oktober 2021
(PDF, 6 Seiten, 52 KB) -
Merkblatt: Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken
Ergänzendes Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern für das BMF-Schreiben vom 29. Oktober 2021
(PDF, 10 Seiten, 83 KB) -
Mustererklärung für die Wahrnehmung der Vereinfachungsregelung bezüglich der Gewinnerzielungsabsicht
(PDF, 1 Seite, 39 KB) -
Hilfe zu Photovoltaikanlagen
(Nur als Download verfügbar!)
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern zu den einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragen des Betriebs einer Photovoltaikanlage mit Beispielen
(PDF, 63 Seiten, 770 KB) -
Photovoltaikanlagen und Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG
Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 16.09.2015 -
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen; Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012, XI R 3/10
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19.09.2014
(PDF, 18 Seiten, 115 KB) -
Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für dachintegrierte Photovoltaikanlagen
Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 5.8.2010 - Az.: S 2190.1.1-1/3 St32
Grunderwerbsteuer
Formulare
- Mitteilung an das Finanzamt über die Betriebseröffnung
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Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 01. April 2012
(PDF, 5 Seiten, 608 KB)
Bitte beachten Sie:
Als Unternehmer sind Betreiber einer Photovoltaikanlage grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung) auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt auch für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Diese müssen darüber hinaus elektronisch authentifiziert sein.
Die erforderliche Software stellt die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Elster.
Weitere Informationen
- Steuertipps für Existenzgründer
- Steuertipps für Haus und Grund
- Energie-Atlas Bayern
Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Nutzung der erneuerbaren Energien - Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt
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