Zusatzinfos am rechten Rand
Kontaktdaten
Anschriften
Finanzamt Lohr a. Main
Rexrothstraße 14
97816 Lohr a. Main
Stadtplan
Außenstelle Karlstadt
Gemündener Straße 3
97753 Karlstadt
Servicezentrum:
Am Schnellertor 10 gegenüber dem Bahnhof
Stadtplan
Außenstelle Marktheidenfeld
Ringstraße 24/26
97828 Marktheidenfeld
Stadtplan
Öffnungszeiten Servicezentren
Mo - Fr: 07.30-12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00-17.00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon:
Lohr: 09352 850-0
Karlstadt: 09353 949-0
Marktheidenf.: 09391 506-0 - Durchwahlnummern
- Elektronischer Kontakt
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
BayernPortal
Hauptinhaltsbereich
Photovoltaikanlagen
Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer
-
Hilfe zu Photovoltaikanlagen
(Nur als Download verfügbar!)
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern zu den einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragen des Betriebs einer Photovoltaikanlage mit Beispielen
(PDF, 66 Seiten, 801 KB) -
Steuerbefreiung für PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.07.2023
(PDF, 9 Seiten, 82 KB) -
Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023
(PDF, 10 Seiten, 155 KB) -
Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.11.2023
(PDF, 6 Seiten, 122 KB) - Photovoltaikanlagen und Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG
Grunderwerbsteuer
Formulare
-
Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 01. April 2012
(PDF, 5 Seiten, 608 KB)
Bitte beachten Sie:
Als Unternehmer sind Betreiber einer Photovoltaikanlage grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung) auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt auch für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Diese müssen darüber hinaus elektronisch authentifiziert sein.
Die erforderliche Software stellt die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Elster.
Weitere Informationen
- Mitteilung an das Finanzamt über die Betriebseröffnung
- Steuertipps für Existenzgründer
- Steuertipps für Haus und Grund
- Energie-Atlas Bayern
Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Nutzung der erneuerbaren Energien - Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand