Zusatzinfos am rechten Rand
Landesfinanzschule Bayern
Stettiner Str. 15 - 25
91522 Ansbach
Anreise
Telefon: 0981 1802-0
Telefax: 0981 1802-1100
E-Mail:
Poststelle
Pressespiegel
Baustart für Landesfinanzschule
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 17.06.2023
Feueralarm sorgte für Aufregung
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 31.10.2022
65 Millionen Euro für die Landesfinanzschule
Quelle: Blick Lokal DKB/FEU Nr. 43/2022 vom 29.10.2022
65 Millionen für LFS Dinkelsbühl
Quelle: WIB Nr. 42 Ausgabe Süd vom 20.10.2022
Mittel für Neubau der Finanzschul-Außenstelle fließen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 15./16.10.2022
Baustart für Großprojekt 2024 realistisch
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 24.09.2021
65 Millionen-Euro-Projekt abgeschlossen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 29.07.2021
Hauptinhaltsbereich
Photovoltaikanlagen
Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer
-
Hilfe zu Photovoltaikanlagen
(Nur als Download verfügbar!)
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern zu den einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragen des Betriebs einer Photovoltaikanlage mit Beispielen
(PDF, 66 Seiten, 801 KB) -
Steuerbefreiung für PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.07.2023
(PDF, 9 Seiten, 82 KB) -
Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023
(PDF, 10 Seiten, 155 KB) -
Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.11.2023
(PDF, 6 Seiten, 122 KB) - Photovoltaikanlagen und Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG
Grunderwerbsteuer
Formulare
-
Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 01. April 2012
(PDF, 5 Seiten, 608 KB)
Bitte beachten Sie:
Als Unternehmer sind Betreiber einer Photovoltaikanlage grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung) auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt auch für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Diese müssen darüber hinaus elektronisch authentifiziert sein.
Die erforderliche Software stellt die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Elster.
Weitere Informationen
- Mitteilung an das Finanzamt über die Betriebseröffnung
- Steuertipps für Existenzgründer
- Steuertipps für Haus und Grund
- Energie-Atlas Bayern
Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Nutzung der erneuerbaren Energien - Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand