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Landesfinanzschule Bayern
Stettiner Str. 15 - 25
91522 Ansbach
Anreise
Telefon: 0981 1802-0
Telefax: 0981 1802-1100
E-Mail:
Poststelle
Pressespiegel
26.11.2019
Finanzverwaltung fest in Frauenhand
(PDF - 5510 KB) [...]
29.10.2018
Ein wichtiger Baustein in der Finanzverwaltung
(PDF - 2527 KB) [...]
20.10.2018
Ansbach wird immer mehr zum Finanzmittelpunkt Bayerns
(PDF -
1819 KB) [...]
22.09.2018
Aha-Effekt bei sehnsüchtig erwarteter Einweihung
(PDF - 393 KB) [...]
Hauptinhaltsbereich
Photovoltaikanlagen
Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer
-
Hilfe zu Photovoltaikanlagen
(Nur als Download verfügbar!)
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern zu den einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragen des Betriebs einer Photovoltaikanlage mit Beispielen
(PDF, 45 Seiten, 565 KB) -
Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern
(PDF, 1 Seite, 23 KB) -
Photovoltaikanlagen und Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG
Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 16.09.2015 -
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen; Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012, XI R 3/10
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19.09.2014
(PDF, 18 Seiten, 115 KB) -
Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für dachintegrierte Photovoltaikanlagen
Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 5.8.2010 - Az.: S 2190.1.1-1/3 St32
Grunderwerbsteuer
Formulare
- Mitteilung an das Finanzamt über die Betriebseröffnung
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Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 1.4.2012 zur Überprüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres der Errichtung / Inbetriebnahme
(PDF, 2 Seiten, 126 KB)
Bitte beachten Sie:
Als Unternehmer sind Betreiber einer Photovoltaikanlage grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung) auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt auch für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Diese müssen darüber hinaus elektronisch authentifiziert sein.
Die erforderliche Software stellt die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Elster.
Weitere Informationen
- Steuertipps für Existenzgründer
- Steuertipps für Haus und Grund
- Energie-Atlas Bayern
Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Nutzung der erneuerbaren Energien
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