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Kontaktdaten
Anschrift
Finanzamt Fürth
Stresemannplatz 15
90763 Fürth
Öffnungszeiten Servicezentrum
Mo - Mi: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Vorraum
(Zugang zu Vordrucken/Formularen)
Mo - Do: 6.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 6.00 - 17.00 Uhr
Öffnungszeiten Betriebsrestaurant
Mo - Do: 07:30 - 14.30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13.00 Uhr
Der Zugang für externe Gäste erfolgt über die Terrasse in der Karlsstraße (nicht barrierefrei).
Speisekarte
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon: 0911 7435-0
- Durchwahlnummern
- Elektronischer Kontakt
- Die Vermittlung des Finanzamts Fürth ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.
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Hauptinhaltsbereich
Photovoltaikanlagen
Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer
-
Hilfe zu Photovoltaikanlagen
(Nur als Download verfügbar!)
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern zu den einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragen des Betriebs einer Photovoltaikanlage mit Beispielen
(PDF, 66 Seiten, 801 KB) -
Steuerbefreiung für PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.07.2023
(PDF, 9 Seiten, 82 KB) -
Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023
(PDF, 10 Seiten, 155 KB) -
Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.11.2023
(PDF, 6 Seiten, 122 KB) - Photovoltaikanlagen und Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG
Grunderwerbsteuer
Formulare
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Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 01. April 2012
(PDF, 5 Seiten, 608 KB)
Bitte beachten Sie:
Als Unternehmer sind Betreiber einer Photovoltaikanlage grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung) auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt auch für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Diese müssen darüber hinaus elektronisch authentifiziert sein.
Die erforderliche Software stellt die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Elster.
Weitere Informationen
- Mitteilung an das Finanzamt über die Betriebseröffnung
- Steuertipps für Existenzgründer
- Steuertipps für Haus und Grund
- Energie-Atlas Bayern
Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Nutzung der erneuerbaren Energien - Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt
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