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Anschrift
Finanzamt Amberg
Kirchensteig 2
92224 Amberg
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag - Mittwoch:
7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass andere Abteilungen als das Servicezentrum nur mit Terminvereinbarung zu den unten genannten Zeiten aufgesucht werden können.
Mo - Fr:
8.00 - 12.00 Uhr
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Kontaktmöglichkeiten
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
BayernPortal
Hauptinhaltsbereich
Photovoltaikanlagen
Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer
-
Hilfe zu Photovoltaikanlagen
(Nur als Download verfügbar!)
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern zu den einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragen des Betriebs einer Photovoltaikanlage mit Beispielen
(PDF, 66 Seiten, 801 KB) -
Steuerbefreiung für PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.07.2023
(PDF, 9 Seiten, 82 KB) -
Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023
(PDF, 10 Seiten, 155 KB) -
Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.11.2023
(PDF, 6 Seiten, 122 KB) - Photovoltaikanlagen und Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG
Grunderwerbsteuer
Formulare
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Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 01. April 2012
(PDF, 5 Seiten, 608 KB)
Bitte beachten Sie:
Als Unternehmer sind Betreiber einer Photovoltaikanlage grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung) auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt auch für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Diese müssen darüber hinaus elektronisch authentifiziert sein.
Die erforderliche Software stellt die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Elster.
Weitere Informationen
- Mitteilung an das Finanzamt über die Betriebseröffnung
- Steuertipps für Existenzgründer
- Steuertipps für Haus und Grund
- Energie-Atlas Bayern
Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Nutzung der erneuerbaren Energien - Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt
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