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Kontaktdaten
Anschrift
Finanzamt Kitzingen
Moltkestraße 24
97318 Kitzingen
Öffnungszeiten
Servicezentrum
- Montag, Dienstag, Mittwoch:
8.00 - 13.00 Uhr - Donnerstag (Januar - Juni):
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag (Juli - Dezember):
08.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Übrige Arbeitsbereiche:
- Montag - Freitag:
Ausschließlich nach Vereinbarung!
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Hauptinhaltsbereich
Kontenabfragemöglichkeit der Finanzbehörden
Das Finanzamt darf Informationen zu Konten- und Depotverbindungen von Steuerpflichtigen bei Banken und Kreditinstituten in einem automatisierten Verfahren abrufen, nicht aber Kontenbewegungen und Kontenstände (§ 93 Abs. 7 AO)
Ein derartiger automatisierter Abruf ist zulässig,
- zur Feststellung von bis einschließlich 2008 bezogenen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) oder privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 EStG) oder
- in Fällen, bei denen die Einbeziehung von Kapitaleinkünften (§ 20 EStG) in die Steuerfestsetzungen für die Jahre 2009 ff. trotz Abgeltungssteuer beantragt wird oder zur Erhebung (Beitreibung) von Steuern oder
- bei Zustimmung des Steuerpflichtigen.
Die Kontenabfragemöglichkeit durch die Finanzämter ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13. Juni 2007, Az. 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04 und 1 BvR 603/05 bestätigt; hierzu: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (PDF, 5 Seiten, 507 KB).
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