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Anschrift

Finanzamt Fürth
Stresemannplatz 15
90763 Fürth

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Öffnungszeiten Servicezentrum

Mo - Mi: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

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Öffnungszeiten Vorraum

(Zugang zu Vordrucken/Formularen)

Mo - Do: 6.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 6.00 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Kantine

Die Kantine des Finanzamts Fürth ist seit 01.12.2019 leider bis auf weiteres geschlossen.

Wichtiger Hinweis

Die Vermittlung des Finanzamts Fürth ist momentan aus organisatorischen Gründen montags bis freitags nur von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt.

Telefon

Telefax

0911 7435-350

E-Mail

poststelle.fa-fue@
finanzamt.bayern.de


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Hauptinhaltsbereich

Kontenabfragemöglichkeit der Finanzbehörden

Das Finanzamt darf Informationen zu Konten- und Depotverbindungen von Steuerpflichtigen bei Banken und Kreditinstituten in einem automatisierten Verfahren abrufen, nicht aber Kontenbewegungen und Kontenstände (§ 93 Abs. 7 AO)

Ein derartiger automatisierter Abruf ist zulässig,

  • zur Feststellung von bis einschließlich 2008 bezogenen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) oder privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 EStG) oder
  • in Fällen, bei denen die Einbeziehung von Kapitaleinkünften (§ 20 EStG) in die Steuerfestsetzungen für die Jahre 2009 ff. trotz Abgeltungssteuer beantragt wird oder zur Erhebung (Beitreibung) von Steuern oder
  • bei Zustimmung des Steuerpflichtigen.

Die Kontenabfragemöglichkeit durch die Finanzämter ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13. Juni 2007, Az. 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04 und 1 BvR 603/05 bestätigt; hierzu: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (PDF, 5 Seiten, 507 KB).

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