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Besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO und zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sind elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen (§ 146a AO). Die betroffenen Systeme werden in der Kassensicherungsverordnung – KassenSichV- abschließend aufgeführt. (Grundsatz: Seit 01.01.2020 Kassensysteme und seit 01.01.2024 zusätzlich Taxameter und Wegstreckenzähler, wobei für Taxameter und Wegstreckenzähler auf das BMF-Schreiben vom 13.10.2023 zur Nichtbeanstandung längstens bis 31.12.2025 hingewiesen wird).
Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO
Unabhängig davon gilt die Belegausgabepflicht grundsätzlich für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
Gemäß § 146a Absatz 4 AO müssen Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem (insbesondere Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler) grundsätzlich auch an die Finanzämter melden. Gemäß BMF-Schreiben vom 06.11.2019 ist von einer Meldung nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit (voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024) wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.
FAQ
- Das Kassengesetz für mehr Steuergerechtigkeit: Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2020 stärkt Transparenz und hilft gegen Steuerbetrug
Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums
Schreiben des Bundesfinanzministeriums
-
Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016; Anwendungserlass zu § 146a AO
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.06.2019
(PDF, 21 Seiten, 123 KB) -
Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.6.2023
(PDF, 41 Seiten, 173 KB) -
Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2023
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13.10.2023
(PDF, 2 Seiten, 129 KB) -
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21.08.2020
(PDF, 3 Seiten, 41 KB) -
Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.8.2023
(PDF, 2 Seiten, 23 KB)
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