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Coronavirus
Hier finden Sie gebündelt Informationen und Formulare zur steuerlichen Entlastung für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Um die durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, setzen die Finanzämter in Bayern auf bis zum 31. März 2021 eingegangenen Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen für 2020 und 2021 herab bzw. erstatten diese im Bedarfsfall gar vollständig wieder zurück. Die Herabsetzung/Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen ist indes nur für unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen vorgesehen (dazu: Pressemitteilung Nr. 057 vom 23.03.2020 des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat). Parallel zum vorgenannten Herabsetzungsantrag besteht für betroffene Unternehmen die Möglichkeit, die Sondervorauszahlung 2021 abweichend von der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe anzumelden.
Download:
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Anleitung für durch die Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern
(PDF, 2 Seiten, 138 KB) -
Anleitung für durch die Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zur abweichenden erstmaligen Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern
(PDF, 2 Seiten, 169 KB)
Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung gewährter Corona-Hilfen
Die im Rahmen des „Corona-Soforthilfe-Programms“ der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung gewährten Leistungen stellen aus umsatzsteuerlicher Sicht echte nichtsteuerbare Zuschüsse dar und sind weder in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen noch in den Umsatzsteuer-Jahreserklärungen anzugeben.
Dies gilt ebenso für das Anschlussprogramm "Überbrückungshilfe" des Bundes als auch für das Hilfsprogramm des Freistaates Bayern für freischaffende Künstlerinnen und Künstler.
Download:
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Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung gewährter Corona-Hilfen
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern
(PDF, 2 Seiten, 260 KB)
Antragsformular "Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus"
Formular für die vereinfachte Antragstellung auf zinslose Stundung und/oder auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (dazu: Pressemitteilung Nr. 50 vom 17.03.2020, Pressemitteilung Nr. 245 vom 07.12.2020 des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2020) und/oder auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 und/oder auf Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags aus 2020 bei der Steuerfestsetzung für 2019.
- Die vereinfachte Stundungsregelung gilt nur für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Das Formular kann für Stundungsanträge, die bis zum 31. März 2021 fällige Steuern betreffen, verwendet werden.
- Eine Stundung ist erst nach Festsetzung bzw. Anmeldung der entsprechenden Steuerforderungen möglich. Stundungsanträge können daher erst dann eingereicht werden, wenn die aus einer Festsetzung bzw. Anmeldung resultierende Zahllast feststeht.
- Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 222 Satz 3 und 4 AO, also Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer, können nicht gestundet werden. Für Steuerabzugsbeträge besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.
Möglichkeit des Ausschlusses des erteilten Lastschrifteinzugs bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Sollten Sie aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage sein, die anfallende Umsatzsteuer aus einer der nächsten Voranmeldungen zu begleichen, besteht die Möglichkeit, den erteilten Lastschrifteinzug punktuell nur für diese entsprechenden Abbuchungen auszuschließen und parallel dazu einen entsprechenden Stundungsantrag zu stellen. Damit vermeiden Sie ungewollte Abbuchungen.
Zum Ausschluss des punktuellen Lastschrifteinzugs werden Sie gebeten, bei der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen das Eingabefeld unter "Sonstige Angaben, Zeile 73 Kennzahl 26" entsprechend zu befüllen. Ein genereller Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats ist hingegen nicht erforderlich.
Download:
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Antragsformular: Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
(PDF, 4 Seiten, 82 KB)
Steuerliche Fragen und Antworten zu Corona
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) ausgearbeitet, die den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden regelmäßig aktualisiert.
Weitere Informationen
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Füracker: Coronahelfer in den Impfzentren werden steuerlich belohnt!
Pressemitteilung des BayStMFH vom 18.02.2021 -
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 15. Januar 2021;
Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25.01.2021
(PDF, 6 Seiten, 50 KB) -
Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.01.2021
(PDF, 2 Seiten, 213 KB) -
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.12.2020
(PDF, 3 Seiten, 31 KB) -
Verlängerung der Steuererklärungsfrist des § 149 Absatz 3 Halbsatz 1 AO für den Veranlagungszeitraum 2019
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21.12.2020
(PDF, 2 Seiten, 32 KB) -
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18.12.2020
(PDF, 3 Seiten, 55 KB) -
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Zweite Verlängerung
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.12.2020
(PDF, 3 Seiten, 66 KB) -
Füracker: Steuerliche Hilfen werden verlängert
Pressemitteilung des BayStMFH vom 07.12.2020 -
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und derRepublik Österreich vom 27. Oktober 2020; Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.10.2020
(PDF, 5 Seiten, 55 KB) -
Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.10.2020
(PDF, 2 Seiten, 40 KB) -
Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von im Home Office tätigen Grenzpendlern und im öffentlichen Dienst Beschäftigten
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.10.2020
(PDF, 4 Seiten, 49 KB) -
Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.06.2020
(PDF, 26 Seiten, 143 KB) - FAQ "Anstehende Umsatzsteuersatzsenkung"
Information des Bundesfinanzministeriums vom 25.06.2020 - Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Umsetzung des Konjunkturpakets - Mit Zuversicht und voller Kraft aus der Krise
Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 12.06.2020 -
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 9. April 2020: Aufstockung von Kurzarbeitergeld und Fortsetzung der Zahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.05.2020
(PDF, 2 Seiten, 42 KB) - Gezielte Unterstützung in der Corona-Krise: Schnelle Umsetzung steuerlicher Hilfen für Gastronomie und Beschäftigte in Kurzarbeit
Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 06.05.2020 - Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Antragsformulare nach § 32c Einkommensteuergesetz (EStG) für die Jahre 2016 und 2019 mit Erläuterungen und einer Arbeitshilfe
Information des Bundesfinanzministeriums vom 05.05.2020 -
Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.04.2020
(PDF, 1 Seite, 29 KB) -
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 09.04.2020
(PDF, 8 Seiten, 64 KB) -
Investmentsteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 09.04.2020
(PDF, 4 Seiten, 36 KB) -
Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 09.04.2020
(PDF, 2 Seiten, 283 KB) - Covid-19: Sonderregelungen für Grenzpendler*innen
Information des Bundesfinanzministeriums vom 03.04.2020 - Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei
Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 03.04.2020 -
Füracker: Fristverlängerung bei Abgabe von Steuererklärungen
Pressemitteilung des BayStMFH vom 26.03.2020 -
Füracker: Wir schaffen mehr Liquidität für bayerische Unternehmen!
(PM Nr. 057, betrifft Rückzahlung Umsatzsteuersondervorauszahlungen 2020; aktualisiert am 25.03.2020, 9:00 Uhr)
Pressemitteilung des BayStMFH vom 23.03.2020 -
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
(Betrifft vereinfachtes Formular für Anträge auf zinslose Stundung, auf Herabsetzung von Vorauszahlungen und auf Herabsetzung des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer- Vorauszahlungen)
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 19.03.2020 -
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)
(Betrifft Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung von Vorauszahlungen)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19.03.2020
(PDF, 2 Seiten, 32 KB) -
Corona-Pandemie - Füracker gibt steuerliche Soforthilfen bekannt - Möglichst schnelle und unbürokratische Unterstützung für Betroffene (PM Nr. 050)
Pressemitteilung des BayStMFH vom 17.03.2020
Hinweis: "Soforthilfe Corona"
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Alle Informationen dazu sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter:
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