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Finanzamt Coburg
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Coronavirus
Hier finden Sie gebündelt Informationen und Formulare zur steuerlichen Entlastung für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung gewährter Corona-Hilfen
Die im Rahmen des „Corona-Soforthilfe-Programms“ der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung gewährten Leistungen stellen aus umsatzsteuerlicher Sicht echte nichtsteuerbare Zuschüsse dar und sind weder in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen noch in den Umsatzsteuer-Jahreserklärungen anzugeben.
Dies gilt ebenso für das Anschlussprogramm "Überbrückungshilfe" des Bundes als auch für das Hilfsprogramm des Freistaates Bayern für freischaffende Künstlerinnen und Künstler.
Download:
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Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung gewährter Corona-Hilfen
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern
(PDF, 2 Seiten, 260 KB)
Antragsformular "Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus"
Download:
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Antragsformular: Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Formular für die vereinfachte Antragstellung auf Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags aus 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020
(PDF, 1 Seite, 99 KB)
Steuerliche Fragen und Antworten zu Corona
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQ (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) ausgearbeitet, die den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden regelmäßig aktualisiert.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben ebenfalls FAQ (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zu den November- und Dezemberhilfen beantwortet. Unter dem Punkt 4.7 werden auch Fragen zur steuerlichen Erfassung der Hilfen beantwortet. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise und werden regelmäßig aktualisiert.
Fragen und Antworten zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen
Hinweis: "Soforthilfe Corona"
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Alle Informationen dazu sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter:
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