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Finanzamt Gunzenhausen
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Photovoltaikanlagen und Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG
Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 16.09.2015 - Vordrucke für den Antrag auf Freistellungsbescheinigung, die Anmeldung zum Steuerabzug, den Antrag auf Erstattung sowie Merkblätter und BMF-Schreiben
- Telefonische Auskünfte zur Bauabzugsteuer erteilt das Servicetelefon der Bayerischen Steuerverwaltung
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