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Dienstgebäude
Finanzamt Dachau
Bürgermeister-Zauner-Ring 2
85221 Dachau
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Hauptinhaltsbereich
Steuerberechnung
Online-Rechner für die Berechnung der Einkommensteuer, der Lohnsteuer und weiterer Steuern
Alterseinkünfte-Rechner
Mit Wirkung ab 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen neu geregelt. Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren prüfen, ob sie Einkommensteuer zahlen und eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
Alterseinkünfte-Rechner 2005 bis 2017
Lohnsteuerklassenwahl und Faktorverfahren
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V sowie dem ab 2010 neu eingeführten Faktorverfahren wählen. Für die Ermittlung der günstigsten Variante stellt das Bundesfinanzministerium einen Online-Rechner zur Verfügung:
Faktorberechnung für gemeinsam veranlagte Ehe-/Lebenspartner 2017
Progressionsvorbehalt-Rechner
Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das im Jahr 2007 neu eingeführte Elterngeld, und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts erhöhen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.
Der Progressionsvorbehaltrechner ermittelt die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.
Progressionsvorbehalt-Rechner 2008 bis 2018
Einkommensteuer-Vergleichsrechner
Der Einkommensteuer-Vergleichsrechner ermittelt für ein zu versteuerndes Einkommen die Einkommensteuerbeträge, die Durchschnittsteuersätze und die Grenzsteuersätze für die Jahre 2007 bis 2018, sowie die Betragsunterschiede zum Vorjahr.
Einkommensteuer-Vergleichsrechner 2007 bis 2018
Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG
Der Rechner ermittelt die Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und den Betrag der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14 und informiert über den betragsmäßigen Unterschied zur bisherigen Verwaltungspraxis.
Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG
Lohnsteuer- und Einkommensteuerrechner
Das Bundesfinanzministerium stellt mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner im Internet ein Berechnungsprogramm für die Lohnsteuer und Einkommensteuer zur Verfügung.
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