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Finanzamt Zeil a. Main
Obere Torstraße 9
97475 Zeil a. Main -
Finanzamt Zeil a. Main
Außenstelle Ebern
Rittergasse 1
96106 Ebern
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Öffnungszeiten Servicezentrum Zeil a. Main
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Montag - Mittwoch:
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Donnerstag:
7.00 - 16.00 Uhr -
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Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG
Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und des Betrags der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14.
Hierzu: Information des Bundesfinanzministeriums
Hinweis für Seniorinnen und Senioren:
Auch unser Alterseinkünfte-Rechner ermittelt u.a. die Höhe der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen. Dabei erfolgt die Berechnung des hierfür maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte u.a. unter Berücksichtigung der individuellen Freibeträge für Renten und Versorgungsbezüge.
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