Zusatzinfos am rechten Rand
Kontaktdaten
Anschrift
Zentralfinanzamt Nürnberg
Thomas-Mann-Straße 50
90471 Nürnberg
Öffnungszeiten
- Mo - Fr: 08.00 - 12.00 Uhr
- Mo und Mi:
13.00 - 15.30 Uhr
Kontaktmöglichkeiten
Bundesweite Zuständigkeit für Ungarn
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
BayernPortal
Hauptinhaltsbereich
Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG
Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und des Betrags der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14.
Hierzu: Information des Bundesfinanzministeriums
Hinweis für Seniorinnen und Senioren:
Auch unser Alterseinkünfte-Rechner ermittelt u.a. die Höhe der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen. Dabei erfolgt die Berechnung des hierfür maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte u.a. unter Berücksichtigung der individuellen Freibeträge für Renten und Versorgungsbezüge.
Angaben
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand