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Kontaktdaten

Anschrift

Finanzamt Fürth
Stresemannplatz 15
90763 Fürth

Stadtplan

Öffnungszeiten Servicezentrum

Mo - Mi: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Details ...

Öffnungszeiten Vorraum

(Zugang zu Vordrucken/Formularen)

Mo - Do: 6.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 6.00 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Betriebsrestaurant

Mo - Do: 07:30 - 14.30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13.00 Uhr

Nähere Informationen

Der Zugang für externe Gäste erfolgt über die Terrasse in der Karlsstraße (nicht barrierefrei).

Speisekarte

25.03. - 29.03.2024, KW 13

01.04. - 05.04.2024, KW 14

Wichtiger Hinweis

Die Vermittlung des Finanzamts Fürth ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.

Kontaktmöglichkeiten


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Hauptinhaltsbereich

Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG

Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und des Betrags der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14.

Hierzu: Information des Bundesfinanzministeriums

Hinweis für Seniorinnen und Senioren:

Auch unser Alterseinkünfte-Rechner ermittelt u.a. die Höhe der abziehbaren außer­gewöhnlichen Belastungen. Dabei erfolgt die Berechnung des hierfür maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte u.a. unter Berücksichtigung der individuellen Freibeträge für Renten und Versorgungsbezüge.

Angaben


*Der GdE ist ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Er errechnet sich aus der Summe der Einkünfte durch Abzug des Altersentlastungsbetrags, des Freibetrags für Land- und Forstwirte und des Freibetrags für Alleinerziehende (§ 2 Absatz 3 EStG).

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