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Kontaktdaten
Dienstgebäude
Finanzamt Eggenfelden
Pfarrkirchener Straße 71
84307 Eggenfelden
Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag:
7.30 - 12.30 Uhr -
Mittwoch:
7.30 - 12.00 Uhr - Donnerstag:
7.30 - 12.00 Uhr und
13.00 - 15.00 Uhr
mit Terminvereinbarung möglich:
15:00 - 17:00 Uhr
08721 981 - 403
oder Sonstige Nachricht „MeinElster“ - Freitag:
7.30 - 12.00 Uhr
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Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG
Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und des Betrags der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14.
Hierzu: Information des Bundesfinanzministeriums
Hinweis für Seniorinnen und Senioren:
Auch unser Alterseinkünfte-Rechner ermittelt u.a. die Höhe der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen. Dabei erfolgt die Berechnung des hierfür maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte u.a. unter Berücksichtigung der individuellen Freibeträge für Renten und Versorgungsbezüge.
Angaben
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