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Dienstgebäude
Finanzamt Ebersberg
Schloßplatz 1-3
85560 Ebersberg
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 7.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 7.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 12.00 Uhr
vom 01.10. bis 31.05. jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 13.00 bis 17:00 Uhr
vom 01.06. bis 30.09. jeden 1.
Donnerstag im Monat von 13.00 bis 17:00 Uhr
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Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG
Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und des Betrags der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14.
Hierzu: Information des Bundesfinanzministeriums
Hinweis für Seniorinnen und Senioren:
Auch unser Alterseinkünfte-Rechner ermittelt u.a. die Höhe der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen. Dabei erfolgt die Berechnung des hierfür maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte u.a. unter Berücksichtigung der individuellen Freibeträge für Renten und Versorgungsbezüge.
Angaben
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