Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Dienstgebäude

Finanzamt Dingolfing
Obere Stadt 44
84130 Dingolfing
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 7.30 - 13.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Details...

Kontaktmöglichkeiten


ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

Elster Logo


BayernPortal

Logo BayernPortal

Hauptinhaltsbereich

Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG

Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und des Betrags der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14.

Hierzu: Information des Bundesfinanzministeriums

Hinweis für Seniorinnen und Senioren:

Auch unser Alterseinkünfte-Rechner ermittelt u.a. die Höhe der abziehbaren außer­gewöhnlichen Belastungen. Dabei erfolgt die Berechnung des hierfür maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte u.a. unter Berücksichtigung der individuellen Freibeträge für Renten und Versorgungsbezüge.

Angaben


*Der GdE ist ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Er errechnet sich aus der Summe der Einkünfte durch Abzug des Altersentlastungsbetrags, des Freibetrags für Land- und Forstwirte und des Freibetrags für Alleinerziehende (§ 2 Absatz 3 EStG).

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand