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Dienstgebäude
Finanzamt Dillingen
Schloßstr. 3
89407 Dillingen
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
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Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG
Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und des Betrags der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14.
Hierzu: Information des Bundesfinanzministeriums
Hinweis für Seniorinnen und Senioren:
Auch unser Alterseinkünfte-Rechner ermittelt u.a. die Höhe der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen. Dabei erfolgt die Berechnung des hierfür maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte u.a. unter Berücksichtigung der individuellen Freibeträge für Renten und Versorgungsbezüge.
Angaben
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