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Dienstgebäude

Finanzamt Bamberg
Martin-Luther-Straße 1
96050 Bamberg
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
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Öffnungszeiten Kantine

Montag bis Freitag:
07.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Die Kantine ist während der Osterferien geschlossen.
Ab dem 08.04.2024 ist sie wieder für Sie da.

Nähere Informationen

Der Zugang für externe Gäste erfolgt über den Innenhof (Gabelsberger Straße)

Speisekarte

Kontaktmöglichkeiten


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Hauptinhaltsbereich

Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG

Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und des Betrags der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14.

Hierzu: Information des Bundesfinanzministeriums

Hinweis für Seniorinnen und Senioren:

Auch unser Alterseinkünfte-Rechner ermittelt u.a. die Höhe der abziehbaren außer­gewöhnlichen Belastungen. Dabei erfolgt die Berechnung des hierfür maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte u.a. unter Berücksichtigung der individuellen Freibeträge für Renten und Versorgungsbezüge.

Angaben


*Der GdE ist ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Er errechnet sich aus der Summe der Einkünfte durch Abzug des Altersentlastungsbetrags, des Freibetrags für Land- und Forstwirte und des Freibetrags für Alleinerziehende (§ 2 Absatz 3 EStG).

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