Zusatzinfos am rechten Rand
Dienstgebäude
Finanzamt Augsburg-Land
Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag bis Freitag:
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag:
zusätzlich 13.30 - 16.30 Uhr
(nur in den Monaten November bis Juni)
Telefon
Telefax
0821 506-3270
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
BayernPortal
Hauptinhaltsbereich
Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG
Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und des Betrags der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14.
Hierzu: Information des Bundesfinanzministeriums
Hinweis für Seniorinnen und Senioren:
Auch unser Alterseinkünfte-Rechner ermittelt u.a. die Höhe der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen. Dabei erfolgt die Berechnung des hierfür maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte u.a. unter Berücksichtigung der individuellen Freibeträge für Renten und Versorgungsbezüge.
Angaben
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand