Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Dienstgebäude

Finanzamt Straubing
Fürstenstr. 21
94315 Straubing
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag - Mittwoch:
7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 
Juni - Nov: 7.30 - 15.00 Uhr
Dez. - Mai: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Details...

Kontaktmöglichkeiten


ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

Elster Logo


BayernPortal

Logo BayernPortal

Hauptinhaltsbereich

Progressionsvorbehalt-Rechner

Überspringe Erläuterung des Progressionsvorbehalts

Progressionsvorbehalt

Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.

Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.

Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung durch den Abzug von Werbungskosten), regelt § 32b des Einkommensteuergesetzes.

Ihre Angaben


Einkommensteuertarif

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand