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Finanzamt Fürth
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Die Kantine des Finanzamts Fürth ist seit 01.12.2019 leider bis auf weiteres geschlossen.

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Die Vermittlung des Finanzamts Fürth ist momentan aus organisatorischen Gründen montags bis freitags nur von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt.

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Progressionsvorbehalt-Rechner

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Progressionsvorbehalt

Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.

Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.

Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung durch den Abzug von Werbungskosten), regelt § 32b des Einkommensteuergesetzes.

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