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Finanzamt Fürth
Stresemannplatz 15
90763 Fürth

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Öffnungszeiten Servicezentrum

Mo - Mi: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

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Öffnungszeiten Vorraum

(Zugang zu Vordrucken/Formularen)

Mo - Do: 6.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 6.00 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Betriebsrestaurant

Mo - Do: 07:30 - 14.30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13.00 Uhr

Nähere Informationen

Der Zugang für externe Gäste erfolgt über die Terrasse in der Karlsstraße (nicht barrierefrei).

Speisekarte

09.12. - 13.12.2024, KW 50

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Progressionsvorbehalt-Rechner

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Progressionsvorbehalt

Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.

Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.

Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung durch den Abzug von Werbungskosten), regelt § 32b des Einkommensteuergesetzes.

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