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Kontaktdaten
Dienstgebäude
Finanzamt Eggenfelden
Pfarrkirchener Straße 71
84307 Eggenfelden
Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag:
7.30 - 12.30 Uhr -
Mittwoch:
7.30 - 12.00 Uhr - Donnerstag:
7.30 - 12.00 Uhr und
13.00 - 15.00 Uhr
mit Terminvereinbarung möglich:
15:00 - 17:00 Uhr
08721 981 - 403
oder Sonstige Nachricht „MeinElster“ - Freitag:
7.30 - 12.00 Uhr
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Progressionsvorbehalt-Rechner
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Progressionsvorbehalt
Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.
Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.
Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt
unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung
durch den Abzug von Werbungskosten), regelt
§ 32b des Einkommensteuergesetzes.
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