Zusatzinfos am rechten Rand
Dienstgebäude
Finanzamt Ebersberg
Schloßplatz 1-3
85560 Ebersberg
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 7.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 7.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 12.00 Uhr
vom 01.10. bis 31.05. jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 13.00 bis 17:00 Uhr
vom 01.06. bis 30.09. jeden 1.
Donnerstag im Monat von 13.00 bis 17:00 Uhr
Telefon
Telefax
08092 267-102
poststelle.fa-ebe@
finanzamt.bayern.de
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
BayernPortal
Hauptinhaltsbereich
Progressionsvorbehalt-Rechner
Überspringe Erläuterung des Progressionsvorbehalts
Progressionsvorbehalt
Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.
Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.
Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt
unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung
durch den Abzug von Werbungskosten), regelt
§ 32b des Einkommensteuergesetzes.
Ihre Angaben
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand