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Virtueller 3D-Rundgang

Landesfinanzschule Bayern
Stettiner Str. 15 - 25
91522 Ansbach
Anreise

Telefon: 0981 1802-0
Telefax: 0981 1802-1100
E-Mail: Poststelle

Pressespiegel

Baustart für Landesfinanzschule
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 17.06.2023

Feueralarm sorgte für Aufregung
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 31.10.2022

65 Millionen Euro für die Landesfinanzschule
Quelle: Blick Lokal DKB/FEU Nr. 43/2022 vom 29.10.2022

65 Millionen für LFS Dinkelsbühl
Quelle: WIB Nr. 42 Ausgabe Süd vom 20.10.2022

Mittel für Neubau der Finanzschul-Außenstelle fließen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 15./16.10.2022

Baustart für Großprojekt 2024 realistisch
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 24.09.2021

65 Millionen-Euro-Projekt abgeschlossen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 29.07.2021

Vollständiger Pressespiegel

Hauptinhaltsbereich

Rennwett- und Lotteriesteuer

Im Inland veranstaltete Lotterien und Ausspielungen unterliegen grundsätzlich der Lotteriesteuer (§ 26 RennwLottG). Unter Lotterie versteht man ein Glücksspiel, mit dem nach einem bestimmten Plan gegen Zahlung eines Entgeltes die Chance eingeräumt wird, einen Geldgewinn zu erlangen. Bei einer Ausspielung können an Stelle von Geld auch Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden (sog. Tombola).

Sportwetten sind Wetten aus Anlass von Sportereignissen. Sie unterliegen der Sportwettsteuer (§ 16 RennwLottG).

Der Veranstalter ist Schuldner der Lotteriesteuer bzw. der Sportwettsteuer (§ 30 RennwLottG und (§ 19 RennwLottG). Er muss die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen sowie von Sportwetten dem zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 29 RennwLottDV). Der Veranstalter ist daher gehalten, sich rechtzeitig vor Durchführung mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt zudem eine Besteuerung von virtuellem Automatenspiel (§ 36 RennwLottG) und dem Online-Poker (§ 46 RennwLottG).

Die Festsetzung und Erhebung der Rennwett- und Lotteriesteuer ist in Bayern beim Finanzamt München zentralisiert:

Art der Veranstaltung Wohnsitz bzw. Geschäftsleitung
des Veranstalters
Zuständiges Finanzamt
Lotterie, Ausspielung Bayern Finanzamt München
Sportwette Bayern Finanzamt München
Virtuelle Automatensteuer und Online-Pokersteuer Bayern Finanzamt München

Stand: 31.08.2021

Weitere Informationen und Formulare

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