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Landesfinanzschule Bayern
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Pressespiegel
Feueralarm sorgte für Aufregung
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 31.10.2022
65 Millionen Euro für die Landesfinanzschule
Quelle: Blick Lokal DKB/FEU Nr. 43/2022 vom 29.10.2022
65 Millionen für LFS Dinkelsbühl
Quelle: WIB Nr. 42 Ausgabe Süd vom 20.10.2022
Mittel für Neubau der Finanzschul-Außenstelle fließen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 15./16.10.2022
Baustart für Großprojekt 2024 realistisch
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 24.09.2021
65 Millionen-Euro-Projekt abgeschlossen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 29.07.2021
Hauptinhaltsbereich
Rennwett- und Lotteriesteuer
Im Inland veranstaltete Lotterien und Ausspielungen unterliegen grundsätzlich der Lotteriesteuer (§ 26 RennwLottG). Unter Lotterie versteht man ein Glücksspiel, mit dem nach einem bestimmten Plan gegen Zahlung eines Entgeltes die Chance eingeräumt wird, einen Geldgewinn zu erlangen. Bei einer Ausspielung können an Stelle von Geld auch Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden (sog. Tombola).
Sportwetten sind Wetten aus Anlass von Sportereignissen. Sie unterliegen der Sportwettsteuer (§ 16 RennwLottG).
Der Veranstalter ist Schuldner der Lotteriesteuer bzw. der Sportwettsteuer (§ 30 RennwLottG und (§ 19 RennwLottG). Er muss die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen sowie von Sportwetten dem zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 29 RennwLottDV). Der Veranstalter ist daher gehalten, sich rechtzeitig vor Durchführung mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt zudem eine Besteuerung von virtuellem Automatenspiel (§ 36 RennwLottG) und dem Online-Poker (§ 46 RennwLottG).
Die Festsetzung und Erhebung der Rennwett- und Lotteriesteuer ist in Bayern beim Finanzamt München zentralisiert:
Art der Veranstaltung | Wohnsitz bzw. Geschäftsleitung des Veranstalters |
Zuständiges Finanzamt |
---|---|---|
Lotterie, Ausspielung | Bayern | Finanzamt München |
Sportwette | Bayern | Finanzamt München |
Virtuelle Automatensteuer und Online-Pokersteuer | Bayern | Finanzamt München |
Stand: 31.08.2021
Weitere Informationen und Formulare
-
Merkblatt zur Besteuerung von Lotterien und Ausspielungen
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern
(PDF, 3 Seiten, 73 KB) - Rennwett- und Lotteriegesetz
(Gesetze im Internet) - Formulare für die Rennwett- und Lotteriesteuer
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