Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Anschrift

Kontaktmöglichkeiten

Öffnungszeiten
Servicezentren

Montag: 7.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 12.00 Uhr
und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Details...

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.


ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

Elster Logo


BayernPortal

Logo BayernPortal

Hauptinhaltsbereich

Abgeltungsteuer

Zinsen, Dividenden, Investmenterträge sowie Kurs- und Währungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, d. h. sie wird vom Schuldner (z. B. Bank) vom Ertrag einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.

Mittels Freistellungsauftrag können Erträge in Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern steuerfrei gestellt werden.

Allgemeine Informationen

Steuerbescheinigung

Kirchensteuer

Telefonische Auskünfte

Das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung beantwortet auch Ihre allgemeinen Fragen zur Abgeltungsteuer.

Verwaltungsanweisungen

Anwendungsschreiben und weitere Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zur Abgeltungsteuer finden Sie hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand