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Virtueller 3D-Rundgang

Landesfinanzschule Bayern
Stettiner Str. 15 - 25
91522 Ansbach
Anreise

Telefon: 0981 1802-0
Telefax: 0981 1802-1100
E-Mail: Poststelle

Pressespiegel

Baustart für Landesfinanzschule
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 17.06.2023

Feueralarm sorgte für Aufregung
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 31.10.2022

65 Millionen Euro für die Landesfinanzschule
Quelle: Blick Lokal DKB/FEU Nr. 43/2022 vom 29.10.2022

65 Millionen für LFS Dinkelsbühl
Quelle: WIB Nr. 42 Ausgabe Süd vom 20.10.2022

Mittel für Neubau der Finanzschul-Außenstelle fließen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 15./16.10.2022

Baustart für Großprojekt 2024 realistisch
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 24.09.2021

65 Millionen-Euro-Projekt abgeschlossen
Quelle: Fränkische Landeszeitung vom 29.07.2021

Vollständiger Pressespiegel

Hauptinhaltsbereich

Abgeltungsteuer

Zinsen, Dividenden, Investmenterträge sowie Kurs- und Währungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, d. h. sie wird vom Schuldner (z. B. Bank) vom Ertrag einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.

Mittels Freistellungsauftrag können Erträge in Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern steuerfrei gestellt werden.

Allgemeine Informationen

Steuerbescheinigung

Kirchensteuer

Telefonische Auskünfte

Das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung beantwortet auch Ihre allgemeinen Fragen zur Abgeltungsteuer.

Verwaltungsanweisungen

Anwendungsschreiben und weitere Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zur Abgeltungsteuer finden Sie hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

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