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Abgeltungsteuer
Zinsen, Dividenden, Investmenterträge sowie Kurs- und Währungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, d. h. sie wird vom Schuldner (z. B. Bank) vom Ertrag einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Mittels Freistellungsauftrag können Erträge in Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern steuerfrei gestellt werden.
Allgemeine Informationen
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Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Abgeltungsteuer
Eine Sammlung des Bayerischen Landesamts für Steuern - Die Abgeltungsteuer - Fakten und Antworten
Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat -
Anlage KAP und Günstigerprüfung - Wie lässt sich der Erklärungsbedarf in der Anlage KAP reduzieren?
Information des Bundesfinanzministeriums
(PDF, 2 Seiten, 15 KB)
Steuerbescheinigung
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Arbeitshilfe zur Steuerbescheinigung für Privatkonten und / oder -depots ab 2020 (Muster I)
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern
(PDF, 16 Seiten, 1,3 MB)
Kirchensteuer
- Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer
Informationen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) für Bürger und Abzugsverpflichtete, Formulare und Links -
Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer
Auszug aus dem Monatsbericht Februar 2014 des Bundesfinanzministeriums
(PDF, 9 Seiten, 349 KB)
Telefonische Auskünfte
Das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung beantwortet auch Ihre allgemeinen Fragen zur Abgeltungsteuer.
Verwaltungsanweisungen
Anwendungsschreiben und weitere Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zur Abgeltungsteuer finden Sie hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
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