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Dienstgebäude

Finanzamt Kaufbeuren
Remboldstr. 21
87600 Kaufbeuren
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Außenstelle Füssen
Rupprechtstr. 1
87629 Füssen
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Öffnungszeiten

Servicezentrum Kaufbeuren
Mo - Do: 07.30 - 13.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
An jedem 1. Donnerstag im Monat
7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
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Servicezentrum Außenstelle Füssen
Mo - Do: 08.00 - 12.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
An jedem 1. Donnerstag im Monat
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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Abgeltungsteuer

Zinsen, Dividenden, Investmenterträge sowie Kurs- und Währungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, d. h. sie wird vom Schuldner (z. B. Bank) vom Ertrag einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.

Mittels Freistellungsauftrag können Erträge in Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern steuerfrei gestellt werden.

Allgemeine Informationen

Steuerbescheinigung

Kirchensteuer

Telefonische Auskünfte

Das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung beantwortet auch Ihre allgemeinen Fragen zur Abgeltungsteuer.

Verwaltungsanweisungen

Anwendungsschreiben und weitere Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zur Abgeltungsteuer finden Sie hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

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