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Dienstgebäude

Finanzamt Bamberg
Martin-Luther-Straße 1
96050 Bamberg
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
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Öffnungszeiten Kantine

Montag bis Freitag:
07.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Die Kantine ist während der Osterferien geschlossen.
Ab dem 08.04.2024 ist sie wieder für Sie da.

Nähere Informationen

Der Zugang für externe Gäste erfolgt über den Innenhof (Gabelsberger Straße)

Speisekarte

Kontaktmöglichkeiten


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Hauptinhaltsbereich

Abgeltungsteuer

Zinsen, Dividenden, Investmenterträge sowie Kurs- und Währungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, d. h. sie wird vom Schuldner (z. B. Bank) vom Ertrag einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.

Mittels Freistellungsauftrag können Erträge in Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern steuerfrei gestellt werden.

Allgemeine Informationen

Steuerbescheinigung

Kirchensteuer

Telefonische Auskünfte

Das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung beantwortet auch Ihre allgemeinen Fragen zur Abgeltungsteuer.

Verwaltungsanweisungen

Anwendungsschreiben und weitere Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zur Abgeltungsteuer finden Sie hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

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