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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Steuernummer

Inhaltsübersicht:

  1. Was ist eine Steuernummer?
  2. Wie bekomme ich eine Steuernummer?
  3. Was ist der Unterschied zur „steuerlichen Identifikationsnummer“

Alle Themenbereiche und wichtiger Hinweis

1. Was ist eine Steuernummer?

Die Steuernummer ist ein Aktenzeichen, das die Finanzämter für ihre internen Organisationszwecke vergeben und verwenden. Im Schriftverkehr mit Steuerbürgern wird die Steuernummer vielfach auch als „Aktenzeichen“ bezeichnet.

Im Bereich der sog. Veranlagungssteuern (insbes. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) hat im Regelfall jede steuerpflichtige Person eine Steuernummer. Zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartner werden jedoch unter einer gemeinsamen Steuernummer geführt.

Steuerbürgern oder Ehegatten/Lebenspartner können aber im Einzelfall auch mehrere Steuernummern zugeteilt sein. Dies ist ggfs. notwendig, um unterschiedliche steuerliche Tatbestände den zuständigen Organisationseinheiten im Finanzamt zuzuordnen. In der Regel ist das dann der Fall, wenn eine oder mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist die Tätigkeit, mit der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit, gewerblicher Tätigkeit und/oder umsatzsteuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.

In anderen Bereichen können vorgangsbezogene Steuernummern vergeben werden, z.B. bei der Grunderwerbsteuer für jeden steuerpflichtigen Erwerbsvorgang.

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2. Wie bekomme ich eine Steuernummer?

Eine Steuernummer können Sie nicht beantragen. Sie wird Ihnen vom Finanzamt zugeteilt, wenn Sie vom Finanzamt steuerlich erfasst werden. Eine steuerliche Erfassung erfolgt in folgenden Fällen:

Sie sind Arbeitnehmer oder erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Sofern Sie noch keine Steuernummer haben, erhalten Sie diese nach Abgabe Ihrer (ersten) Einkommensteuererklärung. Beim Ausfüllen der Erklärung lassen Sie einfach das Feld für die Steuernummer frei. Das Finanzamt vergibt dann im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung eine Steuernummer für die Veranlagung zur Einkommensteuer. Sollten Sie für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auf die Befreiung der Umsatzsteuerpflicht verzichtet haben, werden Sie wirtschaftlich tätig und erhalten für die Abgabe Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen und –Erklärungen ggfs. eine weitere Steuernummer. Alle Steuernummern teilt Ihnen das Finanzamt per Post mit. In der Folge finden Sie die Steuernummer auch auf jedem Steuerbescheid. Für jede weitere Korrespondenz mit dem Finanzamt sollten Sie zusätzlich zur Identifikationsnummer auch die Steuernummer angeben.

Sie werden selbstständig/freiberuflich tätig

Um eine schnelle und reibungslose Vergabe einer Steuernummer bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften/-gemeinschaften zu gewährleisten, ist es sinnvoll, den hierfür erforderlichen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierdurch können die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erheblich verkürzt werden. Vorab müssen Sie sich bei Mein ELSTER registrieren. Spätestens für die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen ist eine Registrierung bei Mein ELSTER ohnehin zwingend erforderlich.

Alternativ kann der Fragebogen aber auch in unserer Rubrik Formulare heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.

Sobald das Finanzamt die steuerliche Erfassung mit allen benötigten Angaben vorgenommen hat, wird Ihnen Ihre Steuernummer per Post mitgeteilt.

Sie werden gewerblich tätig

Die notwendige Gewerbeanmeldung, die Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt vornehmen, wird dem Finanzamt automatisch zugeleitet. Die für das Finanzamt darüber hinaus erforderlichen Angaben sind unter Verwendung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nachzureichen.

Für Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften/-gemeinschaften besteht die Möglichkeit den Fragebogen elektronisch über Mein ELSTER zu übermitteln. Sie finden den erforderlichen Fragbogen im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Hierdurch können die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erheblich verkürzt werden. Vorab müssen Sie sich bei Mein ELSTER registrieren. Spätestens für die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen ist eine Registrierung bei Mein ELSTER ohnehin zwingend erforderlich.

Alternativ kann der Fragebogen auch in unserer Rubrik Formulare heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.

Bei den übrigen Rechtsformen (insbesondere bei Vereinen und bei nach ausländischem Recht gegründeten Körperschaften) ist eine Übermittlung über Mein ELSTER derzeit noch nicht möglich. In diesen Fällen wird Ihnen vom Finanzamt ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesandt, den sie bitte vollständig ausfüllen und zurücksenden. Alternativ besteht auch hier die Möglichkeit, den Fragebogen in unserer Rubrik Formulare herunterzuladen, am PC auszufüllen und bereits vorab an das Finanzamt zu übermitteln.

Sobald das Finanzamt die steuerliche Erfassung mit allen benötigten Angaben vorgenommen hat, bekommen Sie Ihre Steuernummer per Post mitgeteilt.

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3. Was ist der Unterschied zur „steuerlichen Identifikationsnummer“

Die Steuernummer ist von der „steuerlichen Identifikationsnummer“, abgekürzt „IdNr“, zu unterscheiden.

Die Steuernummer ist ein Ordnungsmerkmal des für Sie zuständigen Finanzamts. Ändert sich die Zuständigkeit etwa, weil Sie in den Amtsbezirk eines anderen Finanzamts umziehen, so erhalten Sie von dem neu zuständigen Finanzamt eine neue Steuernummer.

Demgegenüber ist die steuerliche Identifikationsnummer ausschließlich personenbezogen. Sie wurde jeder natürlichen Person, die in der Bundesrepublik Deutschland meldepflichtig ist oder als nichtmeldepflichtige Person an einem Besteuerungsverfahren beteiligt ist vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt und mittels eines persönlichen Informationsschreibens bekannt gegeben. Neugeborene und Personen, die erstmals aus dem Ausland zuziehen, erhalten die Mitteilung über ihre Identifikationsnummer innerhalb weniger Tage.

Die Identifikationsnummer ist ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht durch Umzug oder Heirat.

Sie benötigen die Identifikationsnummer zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen, den dazu gehörigen Anlagen und die damit verbundene weitere Korrespondenz mit dem Finanzamt, sowie zur Nutzung der ELSTER-Dienste. Darüber hinaus muss die Identifikationsnummer den Stellen bekannt gegeben werden, die ihrerseits gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Daten zu steuerlichen Zwecken zu übermitteln. Dies sind insbesondere Ihr Arbeitgeber, Banken und Versicherungsträger.

Neben dem Informationsschreiben des BZSt finden Sie diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts.

Weitere Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

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