Hauptinhaltsbereich
Handicap
Die bayerische Steuerverwaltung begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellten Personen. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Menschen mit Schwerbehinderung
... sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent. Das Vorliegen einer Behinderung und deren Grad wird durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt.
Gleichgestellte Personen
... sind Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent, aber wenigstens 30 Prozent. Die Gleichstellung mit Schwerbehinderten wird auf Antrag durch das zuständige Arbeitsamt festgestellt, wenn die betreffende Person infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen kann.
Ansprechpartner
Für Ihre Fragen zu den Themen Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellten Personen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Finanzamt
Die Geschäftsstelle Ihres bayerischen Finanzamts.
Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
-
Herr Bohner (Für den Bereich Oberbayern, Niederbayern und Schwaben)
E-Mail: Roland.Bohner@lfst.bayern.de -
Herr Söll (Für den Bereich Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und
Unterfranken)
E-Mail: Kevin.Soell@lfst.bayern.de
Personalreferat des Bayerischen Landesamts für Steuern
-
Herr Waldow
E-Mail: Einstellung@lfst.bayern.de
Weitere Informationen
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand