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Dienststelle Nördlingen

Finanzamt Nördlingen
Tändelmarkt 1
86720 Nördlingen

Telefon: 09081 215-0
Durchwahlnummern

Fax: 09081 215-1010

poststelle.fa-noe@
finanzamt.bayern.de

Dienststelle Donauwörth

Finanzamt Nördlingen
- Außenstelle Donauwörth -
Salingerstraße 2
86609 Donauwörth

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Fax: 09081 215-2510

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Öffnungszeiten Servicezentren

Dienststelle Nördlingen

  • Montag - Freitag:
    7.30 - 12.30 Uhr
  • Außer im August, September und
    Oktober zusätzlich am Donnerstag:
    13.30 - 17.30 Uhr

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ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

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Elektronische Kontaktmöglichkeiten

Kontakt mit Ihrem Finanzamt über "Mein ELSTER"

Über "Mein ELSTER" (www.elster.de), Ihr elektronisches Finanzamt, können Sie neben Steuererklärungen und Steueranmeldungen auch diverse Anträge und Nachrichten sicher elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln.

Dazu gehören insbesondere

  • Einspruchseinlegung
  • Nachreichung von Belegen zur Steuererklärung
  • Antrag auf Fristverlängerung
  • Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
  • Antrag auf Änderung der Bankverbindung
  • Antrag auf Änderung der Adresse

Sonstige Mitteilungen an Ihr Finanzamt sind über ein spezielles Kontaktformular auch ohne vorherige ELSTER-Registrierung möglich:

Nutzen Sie diese einfache und sichere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt!

Kontakt mit Ihrem Finanzamt über E-Mail

Zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt verwenden Sie bitte grundsätzlich "Mein ELSTER".

Soweit die Übermittlungsmöglichkeit bestimmter Anträge und Nachrichten oder von Anhängen über "Mein ELSTER" aktuell noch nicht eröffnet ist, nutzen Sie bitte den herkömmlichen Versandweg in Papier per Post.

Die Kommunikation über E-Mail ist im Hinblick auf Datensicherheit risikobehaftet.
Die bayerischen Finanzämter können lediglich unverschlüsselte E-Mails und weder elektronisch signierte noch verschlüsselte elektronische Dokumente annehmen.
Auch ist die Kommunikation über E-Mail aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit dem Finanzamt nur in bestimmten Fällen zulässig.

Wenn Sie an das Finanzamt eine Nachricht per E-Mail senden möchten, dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Angelegenheiten, die Sie per E-Mail erledigen können

Soweit erforderlich können Sie per E-Mail Angelegenheiten erledigen, für die ein einfaches Schreiben ausreicht, z.B.

  • einfache Mitteilungen, wie die Beantwortung von Rückfragen oder die Mitteilung einer neuen Anschrift,
  • Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden und
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte sowie Einspruchsrücknahmen.

Nicht per E-Mail erledigt werden können Angelegenheiten,

  • für deren Wirksamkeit das Gesetz die eigenhändige Unterschrift vorsieht (z.B. Steuererklärungen) oder
  • wenn absolute Sicherheit über die Person des Absenders bestehen muss (z.B. Befreiung vom Steuergeheimnis); siehe dazu auch unten Abschnitt Antwort des Finanzamts und Befreiung vom Steuergeheimnis.

Notwendige Absenderangaben

Die zuständige Stelle kann Ihr Anliegen nur dann schnellst möglich bearbeiten, wenn wir es möglichst eindeutig zuordnen können. Bitte geben Sie daher in Ihrer E-Mail Ihren Namen, Ihre Anschrift und möglichst auch Ihre Telefonnummer an. Die automatische Angabe der E-Mail-Absenderadresse reicht für eine ausreichende Bestimmung des Absenders im Regelfall nicht aus.

In steuerlichen Angelegenheiten teilen Sie uns bitte, soweit bereits vorhanden, auch Ihre Steuernummer mit. In diesem Zusammenhang wird aber auf die Abschnitte Datensicherheit und Antwort des Finanzamts und Befreiung vom Steuergeheimnis auf dieser Seite unten hingewiesen.

E-Mail-Adressierung

Insbesondere bei der erstmaligen Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt richten Sie Ihre E-Mail bitte an die allgemeine Posteingangsstelle des Finanzamts. Diese prüft, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist, und leitet Ihre Nachricht umgehend dorthin weiter.

Das Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth verfügt über zwei Poststellenadressen:

Nachrichtenformate und mögliche Anlagen

Der Poststelle können Sie E-Mails in den Formaten Nur Text, HTML sowie Rich TEXT und Anhänge in den gängigen Formaten Microsoft Office und PDF übermitteln. Die Anhänge können auch in komprimierter Form (ZIP-Format) übersandt werden.

Hinweis:

E-Mails, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden zurückgewiesen oder gegebenenfalls nur im Text-Format und/oder ohne Anhang zugestellt. Der Absender wird hierüber umgehend per E-Mail informiert.

Datensicherheit

E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können sie gegebenenfalls lesen. Ob Sie uns per E-Mail schreiben, liegt daher allein bei Ihnen.

Hinweis:

Über "Mein ELSTER" können Sie neben Ihrer Steuererklärung auch Anträge und sonstige Nachrichten an Ihr Finanzamt sicher übermitteln.

Nähere Informationen, Registrierung und Login bei www.elster.de.

Antwort des Finanzamts nur nach Einwilligung in die unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation

E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können sie gegebenenfalls lesen. Ob Sie uns per E-Mail schreiben, liegt daher allein bei Ihnen.

Wegen der mangelnden Datensicherheit darf Ihnen das Finanzamt nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten.

Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Steuergeheimnis, dem Amtsgeheimnis, oder dem Datenschutz unterliegen, muss das Finanzamt grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege (Postweg) ausweichen.

Hiervon abweichend kann das Finanzamt per E-Mail antworten, wenn der Steuerpflichtige dies wünscht und ausdrücklich in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch das Finanzamt einwilligt und der auf diesem Kommunikationsweg damit möglicherweise verbundenen Offenbarung seiner personenbezogenen Daten zustimmt (§§ 87a Abs. 1 Satz 3, 30 Abs. 4 Nr. 3 AO).  Einen entsprechenden Vordruck können Sie hier in unserer Rubrik Formulare herunterladen und im Anschluss ausfüllen und eigenhändig unterschrieben per Post, Telefax oder eingescannt per Mail an das Finanzamt übersenden.

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