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Online-Handel - Bescheinigungsantrag § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG
Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen. Dazu gehört auch das Beginn- und Enddatum der Gültigkeit der dem liefernden Unternehmer vom zuständigen Finanzamt erteilten Bescheinigung über dessen (umsatz-) steuerliche Erfassung.
hierzu:
-
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.12.2018
(PDF, 5 Seiten, 292 KB)
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG - USt 1 TJ
- Antragsformular deutsch (PDF, 1 Seite, 92 KB)
- Antragsformular englisch (PDF, 1 Seite, 111 KB)
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