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SEPA-Verfahren
Unter www.sepadeutschland.de, einer Seite der Deutschen Bundesbank, finden Sie alles Wissenswerte rund um das SEPA-Verfahren für Verbraucher und Unternehmer
Hauptinhaltsbereich
Formulare Steuerzahlung
Formulare für SEPA-Lastschriftmandat, Änderung der Bankverbindung, Verrechnungsantrag, Scheckzahlung, Stundung, Erlass und Vollstreckungsverfahren.
Dateiformat PDF - am PC ausfüllbar
Die Formulare sind am PC ausfüllbar und können ausgefüllt ausgedruckt werden. Die eingegebenen Daten können aber nicht gespeichert werden.
Zahlung im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren
(nur für Bayern!)
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Vordruck SEPA-Lastschriftmandat
(PDF, 1 Seite, 93 KB) - Hinweise zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren
Änderung der Bankverbindung
Hinweise dazu finden Sie hier in unserer Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten.
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Mitteilung an das Finanzamt über die Änderung der Bankverbindung
(PDF, 1 Seite, 133 KB)
Verrechnungsantrag
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Vordruck Verrechnungsantrag
(PDF, 1 Seite, 49 KB)
Dateiformat PDF - Druckversionen
Die Formulare können lediglich ausgedruckt werden, eine Dateneingabe am PC ist nicht möglich.
Buchungsaufträge für Scheckzahler
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Vordruck Buchungsauftrag (2fach)
(PDF, 1 Seite, 18 KB) - Hinweise zum Buchungsauftrag
Stundung und Erlass / Vollstreckung
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Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus - zinslose Stundung bis zum 30.06.2022 (PDF, 3 Seiten, 75 KB) -
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus - zinslose Stundung unter Darlegung der Mittelherkunft gegen angemessene Ratenzahlung bis längstens 30.09.2022 (PDF, 5 Seiten, 457 KB)
Wichtiger Hinweis
Die vereinfachte Stundungsregelung gilt nur für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.
Das Formular kann für die vereinfachte Antragstellung auf zinslose Stundung von bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern gegen angemessene Ratenzahlung bis längstens 30. September 2022 und unter Darlegung der Mittelherkunft verwendet werden.
Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 222 Satz 3 und 4 Abgabenordnung (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) können nicht gestundet werden.
Für Steuerabzugsbeträge besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub für bis zum 31. März 2022 fällig gewordene Steuern bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - natürliche Personen (PDF, 3 Seiten, 122 KB)
- Anlage (betriebliche Einnahmen) zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - natürliche Personen (PDF, 3 Seiten, 73 KB)
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - juristische Personen und Personengesellschaften (PDF, 7 Seiten, 97 KB)
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - außergerichtliche Einigung im Verbraucherinsolvenzverfahren (PDF, 7 Seiten, 128 KB)
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