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Formulare Umsatzsteuerjahreserklärung 2014

Unternehmer sind verpflichtet, für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, Umsatzsteuer-Jahreserklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 UStG, § 27 Abs. 17 UStG).

Eine elektronische Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist somit erstmals für das Jahr 2011 abzugeben.

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt in Ausnahmefällen auf Antrag die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in herkömmlicher Form zulassen. Hierfür stehen die (nicht ausfüllbaren) PDF-Druckversionen zum Download zur Verfügung.

Dateiformat PDF - Druckversionen

Die Formulare können lediglich ausgedruckt werden, eine Dateneingabe am PC ist nicht möglich.

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