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Wann kann auf die Abgabe der Anlage R verzichtet werden?

Daten für die mit Symbol kleines e mit Kreis darum gekennzeichneten Zeilen werden von den mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. Rentenversicherungsträger) elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Sie müssen diese Daten, wenn sie zutreffend sind, nicht mehr in die mit Symbol kleines e mit Kreis darum gekennzeichneten Zeilen / Bereiche der Anlage R eintragen. Möchten Sie von diesen Daten abweichen, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen.

Die Abgabe der Anlage R entfällt, wenn:

  • die elektronisch übermittelten Daten zutreffend sind und
  • in den Zeilen 11 bis 13 keine Eintragungen zur Öffnungsklausel vorgenommen werden müssen und
  • Sie keine Renten aus einer ausländischen Versicherung oder sonstigen Verpflichtungsgründen bezogen haben und
  • die Werbungskosten den Pauschbetrag von 102 € oder 1.000 € bei Einnahmen aus einem Pensionsfonds nicht übersteigen.

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