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Bitte beachten Sie :
Arbeit während der Ferien und/oder neben dem Studium
Kleiner Wegweiser zur Steuererstattung
Nützliche Infos für die erste Steuererklärung
Hauptinhaltsbereich
In welchen Fällen kann auf die Abgabe der Anlage N verzichtet werden?
Daten für die mit gekennzeichneten
Zeilen werden von den mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. Arbeitgeber)
elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Sie müssen diese Daten, wenn sie
zutreffend sind, nicht mehr in die mit
gekennzeichneten
Zeilen / Bereiche der Anlage N eintragen. Möchten Sie von diesen Daten abweichen
oder hat Ihr Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch übermittelt und Ihnen
stattdessen eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ für das Kalenderjahr 2019
ausgehändigt, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen.
Die Abgabe der Anlage N entfällt, wenn:
- die elektronisch übermittelten Daten zutreffend sind und
- in den Zeilen 21 bis 27 keine Eintragungen vorzunehmen sind
und
- die Werbungskosten (Seite 2 bis 4) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € oder 102 € bei Versorgungsbezügen nicht übersteigen.
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