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Formulare Lohnsteuer Arbeitnehmer

Inhalt:

Formulare im Dateiformat FormsForWeb - FFW

FormsForWeb
Formulare sind am PC ausfüllbar und können die eingegebenen Daten speichern.
Die Formulardaten können aber nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Dies ist nur in Mein ELSTER möglich (vorherige Registrierung erforderlich).

Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein.

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Technischer Hinweis zum Gebrauch der Antragsvordrucke

Auf der ersten Seite ist stets der Hauptvordruck auszuwählen. Anschließend können Sie die Anlagen, die Sie benötigen, auswählen. Danach können Sie über die Symbolleiste am oberen Rand zu den einzelnen Formularen (01, 02, 03, ...) navigieren und diese ausfüllen.

2024

Die Antragsfrist endet am 30.11.2024.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Steuerklasse II (Alleinerziehende)

Hinweis!

Das Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)“ wurde aufgehoben.
In entsprechenden Fällen ist der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ mit der Anlage Kinder zu verwenden.

Bitte beachten Sie:

Bei der Bearbeitung des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ist zusätzlich zum Hauptvordruck des Antrags zwingend die Anlage Kinder auszuwählen. Ohne die Anlage Kinder kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Screenshot von der Start- bzw. Auswahlseite des Formulars Lohnsteuer-Ermäßigung mit gesetzten Haken bei Hauptvordruck und - hervorgehoben - Anlage Kinder

Sind alle benötigten Anlagen ausgewählt worden, gelangt man über die Navigationsseite des Formulars am oberen Rand der Seite auf die nächsten Seiten des Antrags. Alternativ kann über den blauen Pfeil am unteren rechten Ende der Seite zur nächsten Seite navigiert werden. Screenshot des Navigationsbereichs des Formulars Lohnsteuerermäßigung mit hervorgehobener Seitennavigation

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

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