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Formulare Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige

Neue Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige ab 1. Januar 2014!

Mit Wirkung ab 1. Januar 2014 wurde die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50 und 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen.

Weitere Informationen

Inhalt:

Formulare im Dateiformat FormsForWeb - FFW

FormsForWeb
Formulare sind am PC ausfüllbar und können die eingegebenen Daten speichern.
Die Formulardaten können aber nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Dies ist nur in Mein ELSTER möglich (vorherige Registrierung erforderlich).

Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein.

Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen

Steuerbescheinigungen für Anträge auf Erstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern oder Anrechnung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens

Steuerbescheinigungen für Anträge auf Erstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern mit FA-Verfügung

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