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Formulare Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige
Neue Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige ab 1. Januar 2014!
Mit Wirkung ab 1. Januar 2014 wurde die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50 und 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen.
Inhalt:
- Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen
- Steuerbescheinigungen für Anträge auf Erstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern oder Anrechnung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens
- Steuerbescheinigungen des Schuldners der Vergütung für den Gläubiger nach § 50a Abs. 5 Satz 6 EStG. mit FA-Verfügung
- Anträge Freistellung/Erstattung bei Lizenzgebühren u. Ä.
Formulare im Dateiformat FormsForWeb - FFW
FormsForWeb
Formulare sind am PC ausfüllbar und können die eingegebenen Daten speichern.
Die Formulardaten können aber
nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Dies ist nur in
Mein ELSTER möglich (vorherige Registrierung erforderlich).
Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein.
Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen
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Formular Anmeldung 20__
Druckversion (PDF, 68 KB) - Merkblatt (PDF, 62 KB)
Steuerbescheinigungen für Anträge auf Erstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern oder Anrechnung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens
- Steuerbescheinigung des Schuldners der Vergütung für den Gläubiger nach § 50a Abs. 5 Satz 7 EStG.
- Merkblatt
Steuerbescheinigungen für Anträge auf Erstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern mit FA-Verfügung
- Steuerbescheinigung des Schuldners der Vergütung i.S. des § 50a Abs. 5 Satz 6 EStG (gültig ab 01.01.2009) - deutsch
- Steuerbescheinigung des Schuldners der Vergütung i.S. des § 50a Abs. 5 Satz 6 EStG (gültig ab 01.01.2009) - englisch
- Steuerbescheinigung des Schuldners der Vergütung i.S. des § 50a Abs. 5 Satz 6 EStG (gültig ab 01.01.2009) - französisch
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