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Praktische Studienzeit §25 JAPO
Inhalt und Ablauf
Studierende der Rechtswissenschaft können beim Finanzamt Finanzämter eine einmonatige praktische Studienzeit gemäß § 25 JAPO im Bereich Öffentliches Recht ableisten.
Das Praktikum wird regelmäßig zweimal jährlich in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Dabei erhalten die Teilnehmer/-innen im Rahmen von Seminarveranstaltungen und Führungen durch das Dienstgebäude einen Einblick in die Organisation und die Aufgaben eines Finanzamts. Wichtige materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Grundlagen werden anhand der praktischen Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche vorgestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine praktische Studienzeit gemäß § 25 JAPO frühestens nach Vorlesungsschluss des zweiten Semesters absolviert werden kann.
Die Bewerbung ist per E-Mail zu richten an
ausbildung-baylern.studium@fa153.stv.bayern.de. Es sind folgende Angaben zu machen:
- vollständiger Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Fachsemester
- Aktuell sind Bewerbungen für das Herbstpraktikum 2024 möglich (Praktikumszeitraum vsl.: 30.8.-27.9.2024). Reichen Sie bitte die geforderten Unterlagen ein, Sie werden anschließend zu ggb. Zeit (spät. Mitte August) über die Einzelheiten zu Terminen und Ablauf des Praktikums per E-Mail informiert. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen ab. Diese können nicht beantwortet werden.
Zudem ist der Bewerbung das unterschriebene Informationsschreiben Datenschutz eingescannt im PDF-Format beizufügen. Ohne Vorliegen des ausgefüllten Formulars kann Ihre Bewerbung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie unser Informationsschreiben für die Verarbeitung personenbezogener Daten während des Schnuppertags/ Praktikums/ Rechtsreferendariats:
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand