Anlage 1
Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung beim Finanzamt Schweinfurt:
1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist
Finanzamt Schweinfurt
Schrammstraße 3
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 2911-0
Telefax: 09721 2911-5070
E-Mail: poststelle.fa-sw@finanzamt.bayern.de
2. Unsere Datenschutzbeauftragte / unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Datenschutzbeauftragte / Datenschutzbeauftragter beim Finanzamt Schweinfurt
Schrammstraße 3
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 2911-2233
Telefax: 09721 2911-5070
E-Mail: datenschutz.fa-sw@finanzamt.bayern.de
3. Zweck der Datenerhebung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vollziehen zu können. Hierfür speichern wir alle von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung. Auf Basis der im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können. Sodann erheben wir im Falle von grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern bestimmte weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, werden Sie gesondert über die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert.
Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BayDSG.
4. Soweit Ihre persönlichen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch die staatlichen Rechenzentren sowie das Landesamt für Finanzen als Auftragsverarbeiter.
5. Ihre innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir mindestens für 6 Monate.
Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei Rücknahme dieser vernichten wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von 6 Monaten nach Mitteilung der Absage. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen (v. a. etwaige Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz) aus Rechtsgründen erforderlich.
Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere hinsichtlich der Anlage von Personalakten, informiert, siehe auch schon unter Nr. 3.
6. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren:
Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Finanzamt Schweinfurt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.
Finanzamt Schweinfurt