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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

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Hauptinhaltsbereich

Termine und Fristen

Steuererklärung

Steuern

Termine für Steuervorauszahlungen und die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen

Wichtiger Hinweis

Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sie sich auf den ersten darauffolgenden Werktag.

Vorauszahlungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Wurden Ihnen gegenüber unter den gesetzlichen Voraussetzungen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen festgesetzt, so sind die im Vorauszahlungsbescheid genannten Termine Ihre Zahlungstermine. Die festgesetzten Vorauszahlungen müssen spätestens zum genannten Termin gezahlt werden. Vorauszahlungstermine für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer nebst Nebensteuern sind grundsätzlich der

10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember eines jeden Jahres.

Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen - Abgabe und Zahlung

Monatszahler
Voranmeldungszeitraum Abgabe- und Zahlungsfrist
Monatlich (Januar bis Dezember) 10. des Folgemonats
Vierteljahreszahler
Voranmeldungszeitraum Abgabe- und Zahlungsfrist
1. Quartal (Januar bis März) 10. April
2. Quartal (April bis Juni) 10. Juli
3. Quartal (Juli bis September 10. Oktober
4. Quartal (Oktober bis Dezember) 10. Januar (des Folgejahres)
Jahreszahler

10. Januar (des Folgejahres)

Ablauf der Steuererklärungsfristen 2020 bis 2025 gemäß § 149 AO i.V.m. Art. 97 § 36 Abs. 3 EGAO

Be-
steuerungs-
zeitraum
Nicht beratene
Steuerpflichtige
§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO
Nicht beratene
Land- und Forstwirte
§ 149 Abs. 2 Satz 2 AO
Beratene
Steuerpflichtige
§ 149 Abs. 3 AO
Beratene
Land- und Forstwirte
§ 149 Abs. 3 i. V. m.
Abs. 2 Satz 2 AO
2020 02. November 2021 02. Mai 2022 31. August 2022 31. Januar 2023
2021 31. Oktober 2022 02. Mai 2023 31. August 2023 31. Januar 2024
2022 02. Oktober 2023 02. April 2024 31. Juli 2024 31. Dezember 2024
2023 02. September 2024 28. Februar 2025 02. Juni 2025 31. Oktober 2025
2024 31. Juli 2025 02. Februar 2026 30. April 2026 30. September 2026
2025 31. Juli 2026 01. Februar 2027 01. März 2027 02. August 2027

Nähere Informationen zu den Steuererklärungsfristen für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2024 finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.06.2022:

Verlängerung der Steuererklärungsfristen für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2024

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