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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Florin-Mihai und Laura-Georgiana Chirila, unbekannt, StNr.: 170 / 354 / 00400 |
Einkommensteuerbescheid 2021 vom 15.05.2023 |
01.06.2023 bis 16.06.2023 |
09922 507- 271 |
2 |
Englmeier, Eva-Marie, Lindenweg 4, 94265 Patersdorf, StNr.: 170 / 389 / 00099 |
Einkommensteuerbescheid 2022 vom 09.05.2023 |
01.06.2023 bis 16.06.2023 |
09922 507- 273 |
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