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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

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Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download

Hauptinhaltsbereich

Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Schmitt, Heike,
Mühlheimerstr. 175, CH-4057 BASEL, SCHWEIZ,
StNr.: 170 / 190 / 04368
Einkommensteuerbescheid 2019 vom 21.03.2024
Einkommensteuerbescheid 2020 vom 21.03.2024
Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2019 vom 21.03.2024
Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2020 vom 21.03.2024
23.04.2024
bis 08.05.2024
09922 507-
199

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